Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welche Option passt zu mir?

Entscheidest du dich für die Selbstständigkeit, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Kriterien, die bestimmen, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede im Überblick

Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit ist entscheidend, da für freie Berufe spezielle Regelungen gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies solltest du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt klären lassen. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein.

Expertenrat

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In diesem Fall kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, auch nicht, wenn die Arbeitskräfte, mit denen du zusammenarbeitest, ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit sollte nicht nur einen Teil, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Arbeit durchführst, sondern auch die Organisation bestimmst. Zudem trägst du die Verantwortung für grundlegende Entscheidungen, die nach festgelegten Richtlinien getroffen werden. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierbei kannst du dich an deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, wenden.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.,

Inhaltsverzeichnis

Steuerwissen2go: Crashkurs Steuern für Kleinunternehmen und Freiberufler

96% aller Selbständigen verschenken regelmäßig gutes Geld an das Finanzamt!

14,95 €

Super Produkt

Praxisbuch für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu sein

Es eignet sich auch für gewerblich tätige Solounternehmer und für nebenberufliche Gründer.

32,90 €

Super Produkt

Bewerte diesen Artikel

[yasr_visitor_votes]

Das könnte dich interessieren…

Tipps für eine erfolgreiche Unternehmensgründung

Gründen eines Unternehmens

Tipps zur Erstellung eines überzeugenden Businessplans

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert